Ihre Sicherheit im Blick
Verhalten bei einem Brand
Trotz aller Vorsicht kann es passieren: Ein Feuer bricht aus – vielleicht bei einer Nachbarin, einem Nachbarn oder sogar in den eigenen vier Wänden. Was ist jetzt zu tun?
- Kleine Löschversuche: Wenn das Feuer klein ist und Sie sich nicht in Gefahr bringen müssen, versuchen Sie es zu löschen.
- Raum verlassen: Ist das Feuer nicht zu löschen oder die Gefahr zu groß, verlassen Sie den Raum. Schließen Sie, wenn möglich Fenster und Türen.
- Notruf absetzen: Rufen Sie sofort die Feuerwehr unter 112 an.
- Andere warnen: Informieren Sie andere Personen im Haus oder in der Wohnung.
- In Sicherheit bringen: Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Lassen Sie Gegenstände zurück. Schließen Sie die Wohnungstür und nehmen Sie den Haustürschlüssel mit.
- Kontrolle von außen: Überprüfen Sie, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben und informieren Sie die Feuerwehr, wenn noch Personen vermisst werden.
Informationen zum Verhalten im Brandfall finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Öffnet in einem neuen Tab).
Erste Hilfe nach einem Brand
Giftiger Rauch, Ruß und Asche setzen gesundheitsschädliche Stoffe frei. Lüften Sie die Brandstelle mehrere Tage gut und lassen Sie sie gegebenenfalls von einer Fachfirma reinigen.
Schutzmaßnahmen nach einem Brand:
- Wählen Sie die 112, wenn Sie sich unwohl fühlen oder Glutnester vorhanden sind.
- Halten Sie Kinder, ältere Personen, Kranke und Tiere fern.
- Bleiben Sie nicht länger als nötig an der Brandstelle und tragen Sie keine Rückstände in saubere Bereiche.
- Wasser-, Strom- und Gasanschlüsse dürfen nur Fachfirmen wieder in Betrieb nehmen.
- Bei starken Verunreinigungen eine Fachfirma für Brandschadensanierung hinzuziehen.
Reinigungsarbeiten nach einen Brand:
- Veränderungen an der Brandstelle erst nach Rücksprache mit Polizei und Versicherung vornehmen.
- Schutzkleidung tragen.
- Im verschmutzten Bereich nicht essen oder trinken.
- Kleingegenstände mehrfach mit Wasser und Seife reinigen.
- Nasse Tücher für Schuhsohlen nutzen, um das Weitertragen von Rückständen zu verhindern.
- Lebensmittel und Medikamente aus betroffenen Bereichen entsorgen.
- Betroffene Räume abdichten und verschließen.
- Brandablagerungen nicht aufwirbeln.
Checkliste:
- Nur wichtige Sachen mitnehmen (Dokumente, Geld, Medikamente).
- Vermieter/Hauseigentümer informieren.
- Fotos von zugänglichen Stellen machen, bevor etwas verändert wird.
- Bereich durch Experten gegen unbefugtes Betreten sichern lassen.
Seelische Betreuung:
Abfallensorgung:
- Nach einem Brand fallen oft große Mengen an Bauschutt und Abfällen an, die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Hier hilft der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft AWS Stuttgart.
Alle Informationen zusammengefasst finden Sie in der untenstehenden Broschüre "Erste Hilfe nach einem Brand".
Einsatz von Rauchmeldern
In Deutschland sterben 90 Prozent aller Brandtoten durch das Einatmen giftiger Rauchgase, die sich bei einem Brand schnell ausbreiten. Oft werden Menschen im Schlaf überrascht und verlieren das Bewusstsein, ohne den Brand zu bemerken. Schon bei kleinen Schwelbränden, zum Beispiel durch eine Zigarette auf der Matratze oder schwelende Kabel, können gefährliche Mengen giftiger Gase entstehen.
Ein Rauchmelder kann in diesen Fällen Leben retten. Wenn Rauchpartikel in der Luft erkennt werden, schlagen Rauchmelder sofort Alarm und warnt die Bewohnerinnen und Bewohner rechtzeitig vor einem Brand. Der laute Alarmton weckt Menschen in der Nacht und gibt ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere Personen in Sicherheit zu bringen.
Beim Kauf eines Rauchmelders sollte auf folgende Qualitätsmerkmale geachtet werden:
- EN-/GS-/CE-Zeichen
- VdS-Anerkennung
- Funktions- und Batterieüberwachung
Die Installation eines Rauchmelders ist einfach und kann selbst durchgeführt werden. Detaillierte Anleitungen finden Sie in der Bedienungsanleitung. Regelmäßige Tests mit der Funktionstaste sind notwendig, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Rauchmelder sind im Fachhandel, Kaufhäusern und Baumärkten erhältlich.
Einsatz von Feuerlöschern
Feuerlöscher sind speziell entwickelt, um Brände gezielt und effektiv zu bekämpfen. Dabei ist die richtige Auswahl entscheidend – denn nicht jeder Feuerlöscher ist für jede Art von Brand geeignet.
Brände werden nach den brennenden Materialien in sogenannte Brandklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung ist von zentraler Bedeutung: Sie ermöglicht es, das passende Löschmittel und die richtige Löschmethode auszuwählen. So lässt sich ein Feuer nicht nur wirksam bekämpfen, sondern auch die Ausbreitung begrenzen und Folgeschäden können reduziert werden.
Hier ist eine kurze Übersicht der Brandklassen mit Beispielen:
- Brandklasse A: Brände fester Stoffe meist organischer Natur, die unter Glutbildung verbrennen wie Holz, Textilien, Papier oder Kohle.
- Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen wie Lacke, Alkohol, Fette, Öle oder Wachs.
- Brandklasse C: Gasförmig brennbare Stoffe wie Erdgas, Methan, Propan, Butan oder Acetylen.
- Brandklasse D: Brände von Metallen wie Aluminium, Magnesium, Natrium oder Kalium.
- Brandklasse E: Früher für Elektrobrände, inzwischen gestrichen. Bei Bränden in elektrischen Anlagen ist weiterhin ein Mindestabstand von 1 Meter bei Anlagen bis 1000 Volt einzuhalten.
- Brandklasse F: Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten sowie anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Hinweis: Die Entsorgung veralteter Feuerlöscher muss durch eine Fachfirma erfolgen, da sie unter Druck stehen und bei unsachgemäßer Entsorgung gefährlich werden können. Fachfirmen finden Sie im Internet oder Branchenbuch unter "Brandschutzbedarf". Weder die Feuerwehr Stuttgart noch der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) nehmen gebrauchte oder veraltete Feuerlöscher an.
Gegenstände in Treppenräumen
In Baden-Württemberg ist das Lagern von Gegenständen im Treppenhaus baurechtlich nicht explizit gesetzlich verboten, jedoch gelten strenge Brandschutzvorschriften. Nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) müssen Treppenräume als Rettungswege im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleiben und dürfen daher nicht durch Gegenstände verstellt oder eingeengt werden. Generell gilt: Treppenhäuser sollten möglichst frei von Gegenständen gehalten werden.
Das Merkblatt fasst die wichtigsten Regeln zusammen.
Gegenstände in Garagen
Die Garagenverordnung (GaVO) in Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) dient der Sicherheit und dem Brandschutz in Garagen und auf Stellplätzen. Sie regelt, wie insbesondere brennbare Gegenstände gelagert werden dürfen, um Brände und Unfälle zu vermeiden. Wichtig ist: Garagen sind zum Parken da und sollten nicht anderweitig genutzt werden.
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Feuer im Freien
Feuer im Freien zu machen, sei es ein Lagerfeuer, ein Grillabend oder ein Traditionsfeuer wie das Osterfeuer, sind beliebte Aktivitäten, die viele Menschen genießen. Um diese sicher und verantwortungsvoll durchzuführen, bedarf es einiger wichtiger Vorkehrungen und Kenntnisse.
Grundsätzliche Hinweise für Feuer im Freien
- Der Gebrauch von Feuer und das Rauchen im Wald ist in Baden-Württemberg, wie in allen Bundesländern, vom 1. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres verboten!
- Feuerarten im Freien sind zum Beispiel:
- Geschlossene Feuerstätte (Holzofen, gemauert, oder Metall, etwa zum Brotbacken)
- Offene Feuerstätte (Grill, Lagerfeuerplatz, Feuerschale)
- Abbrandplatz für Sträucher, Grünschnitt oder Traditionsfeuer etc.
- Feuerstätten im Freien sollen:
- von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen (zum Beispiel Holzfassaden) mindestens 5 m
- von leicht entzündbaren Stoffen (zum Beispiel Strohhaufen) mindestens 25 m entfernt sein.
- Bei offenen Feuerstätten und Abbrandplätzen im Freien sind die davon ausgehenden Gefahren wie zum Beispiel Funkenflug besonders zu berücksichtigen. Von leicht entzündbaren Stoffen (zum Beispiel Strohballen, trockenes Schilf) sollen offene Feuerstätten mindestens 100 m entfernt sein.
- Grundsätzlich sollten geeignete Feuerlöscher bzw. einfache Löschgeräte wie eine Gießkanne mit Wasser, ein Eimer mit Sand und einer Schaufel oder ähnliches immer griffbereit sein, wenn man Feuer im Freien macht.
- Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten dürfen nur in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen betrieben werden.
- Offene Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden. Am besten ist es hier, das Feuer erst gar nicht entzünden. Frischt der Wind stark auf, sollte das Feuer gelöscht werden.
- Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen einer offenen Feuerstätte vollständig erloschen sein.
- Für offene Feuer zur Verbrennung von Vegetationsresten sind die einschlägigen Regeln bzw. zeitlichen Einschränkungen in den Bundesländern zu beachten.
Haftungsausschluss: Die Information „Feuer im Freien" wurde nach bestem Wissen und unter größter Sorgfalt durch unsere Experten erstellt und geprüft. Eine Haftung der Autoren oder des Deutschen Feuerwehrverbandes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
Brauchtumsfeuer im Freien
Traditionelle Feuer begleiten seit Jahrhunderten wichtige Feste und Wendepunkte im Jahr wie zum Beispiel Osterfeuer, Hexenfeuer, Johannisfeuer, Sonnwendfeuer und Martinsfeuer.
Brauchtumsfeuer werden meist im Freien auf ebenen Flächen entzündet. Dabei wird Holz gesammelt und zu oft meterhohen Stapeln getürmt, um dann am Festtag geplant entzündet zu werden. Die Flammenhöhen, die Thermik und die Wärmestrahlung dieser Feuer sind weit höher als bei üblichen offenen Feuern (Lagerfeuer, Grill, Feuerschale etc.). Damit steigt die Gefahr von weitem Funkenflug auch schon bei leichtem Wind.
Daher gelten hierfür folgende Empfehlungen:
- Vergessen Sie nicht, Ihr Brauchtumsfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde (häufig das Ordnungsamt) anzumelden! Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
- Errichten und entzünden Sie den Holzstapel sorgfältig:
- Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz
- Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Verwenden Sie keine flüssigen Brandbeschleuniger (Kraftstoffe, Spiritus oder ähnliches)
- Richten Sie eine mit LKW befahrbare Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst
ein und halten Sie diese frei. - Der Sicherheitsabstand wegen Rauch und Hitze sollte je mindestens betragen:
- Gebäude und Bäume: 50 m
- Straßen und Bahnlinien: 100 m zu Straßen und Bahnlinien. (Bei starker Frequentierung der Verkehrswege und „schlechter“ Windrichtung: mindestens 200 m)
- Stroh- und Reetdächer: 200 m
- Windrichtung beachten!
- Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
- Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
- Strohballen können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Halten Sie geeignete Feuerlöscher und einfaches Löschgerät bereit (beispielsweise mit Wasser gefüllte Hand-Druckspritzen aus dem Gartenbau oder Feuerwehrbedarf, Schläuche).
- Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser. Alarmieren Sie bei allen größeren Verletzungen sofort den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112!
- Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist. Gegebenenfalls muss auch nach Ende der Veranstaltung weiterhin kontrolliert werden, dass es nicht zu Funkenflug oder ähnlichem kommt.
- Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über Notruf 112.
Wettervorhersage und Wetterlage beachten
Wird der Graslandfeuerindex 4 erreicht oder überschritten, sind je nach Abbrandplatz und Umgebung ggf. weitere Maßnahmen notwendig, zum Beispiel mit Traktor und Pflug bzw. Bodenfräse, Scheibenegge etc. ziehen eines ausreichend breiten Wundstreifens (ca. 2,5 bis 3 m) um die Feuerstelle in einem Abstand von 5 bis 10 m. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) informiert über die aktuelle Feuergefährdung im Graslandfeuerindex (Öffnet in einem neuen Tab).
Beim Erreichen der Waldbrandgefahrenstufe 4 – oder höher – sowie Wind ab Stärke 4 (Beaufort-Skala) wird das Abbrennen in der Umgebung von brennbaren Stoffen zu gefährlich. Ausnahmen von dieser Empfehlung zum Abbrandverbot können nur in Verbindung mit den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden erlangt werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) informiert über die aktuelle Waldbrandgefahr (Öffnet in einem neuen Tab).
Über Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung informiert zum Beispiel die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) (Öffnet in einem neuen Tab).
Haftungsausschluss: Die Information "Brauchtumsfeuer im Freien" wurde nach bestem Wissen und unter größter Sorgfalt durch unsere Experten erstellt und geprüft. Eine Haftung der Autoren oder des Deutschen Feuerwehrverbandes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
Abteilung Vorbeugender Brandschutz
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