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Feuerwehr Stuttgart

Bürgerinformationen

Warnung der Bevölkerung

Die Warnung der Bevölkerung ist Teil des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor Gefahren wie Naturkatastrophen, Großbränden, Bombenentschärfungen oder der Ausbreitung von Gefahrstoffen zu warnen. Dazu wird ein Mix aus verschiedenen Warnkanälen genutzt.

Die Branddirektion ist Teil des Katatstrophenschutzes. Bei Großschadenslagen wird beispielsweise ein Behandlungsplatz zur Betreuung und Versorgung errichtet. (Archivbild)

Im Ernstfall kommt es darauf an, möglichst viele Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen schnell und zuverlässig zu informieren. Besonders wichtig sind in dieser Phase erste Handlungsempfehlungen, die den Menschen zeigen, wie sie sich unmittelbar vor einer Gefahr schützen können. In Deutschland wird dazu ein Mix aus verschiedenen Warnkanälen genutzt, darunter Warn-Apps, Radio, Fernsehen, Internet oder Informationstafeln. So können Warnungen auf verschiedenen Wegen breit kommuniziert werden.

Die Zuständigkeiten für den  Bevölkerungsschutz sind klar verteilt: In Deutschland ist der Bund für den Zivilschutz im Verteidigungsfall zuständig. Für den Katastrophenschutz sind überwiegend die Länder zuständig. In Stuttgart übernimmt die Branddirektion als untere Katastrophenschutzbehörde wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz. 

So wird die Bevölkerung gewarnt

Die Feuerwehr Stuttgart nutzt verschiedene Kommunikationskanäle, um Warnmeldungen effektiv zu verbreiten.

Bund, Länder und Kommunen erproben seit 2020 einmal im Jahr die Warnung der Bevölkerung. Bundesweit wird dann in der Regel im September um 11 Uhr ein Probealarm ausgelöst, um die Bevölkerung mit den Warnsystemen vertraut zu machen. Der  Bundesweite Warntag (Öffnet in einem neuen Tab) lädt dazu ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren.

Branddirektion

Allgemeine und besondere Gefahrenabwehr, Feuerwehr- u. Rettungswesen, Bevölkerungsschutz

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